Herr Metschke
Allgemeines zum Elternrat:
- Der Elternrat im Kindergarten ist die Vertretung der Eltern, der in den Kindergarten aufgenommenen Kinder
Bildung des Elternrates in Kita und Hort:
- Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte eine-n Elternvertreter-in und eine-n Stellvertreter-in. Unser Elternbeirat besteht aus
maximal 15 Elternteilen.
- Der Elternrat wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzenden und deren Stellvertreter-in.
- In der Regel beträgt die Amtszeit des Elternrates ein Jahr. Bis zur Neuwahl des neuen Elternrates führt der bisherige Elternrat die
Geschäfte weiter.
- Die Mitgliedschaft im Elternrat kann auch vor der Amtszeit enden, sollte ein Kind nicht mehr die Kita oder den Hort besuchen
Aufgaben des Elternrates:
- Der Elternrat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kita/dem Hort zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kita,
Hort, Elternhaus und Träger zu fördern.
- Der Elternrat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung verwirklicht wird.
Zusammenarbeit zwischen Elternrat und Kita bzw. Hort:
- Der Elternrat arbeitet mit der Kita Leitung, den pädagogischen Mitarbeiterinnen und dem Träger der Kita zusammen.
- Die Kita-Leitung, sowie der Träger informiert den Elternbeirat über alle wesentlichen Fragen der Bildung und Erziehung im
Kindergarten, soweit diese das pädagogische Programm, die Organisation und die Betriebskosten betreffen.
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